Veranstaltung: | Gj Kiel MV |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Luca Schenk |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 20:35 |
A1: Beschlussfähige Online-Versammlung ermöglichen
Antragstext
Unter §5 (4) wird ein neuer Absatz (5) hinzugefügt:
Aus Gründen des Infektionsschutzes oder einer vergleichbaren außergewöhnlichen
Notsituation, die ein in Präsenz stattfindendes Aktiventreffen erheblich
erschwert oder verhindert, kann ein beschlussfähiges Aktiventreffen ohne
persönliche Anwesenheit der Mitglieder als Videokonferenz durchgeführt werden.
Dabei sind geeignete Technische Hilfsmittel einzusetzen, die allen Mitgliedern
eine Teilnahme ermöglichen.
Unter §4 (8) wird ein neuer Absatz (9) hinzugefügt:
(9) Aus Gründen des Infektionsschutzes oder einer vergleichbaren
außergewöhnlichen Notsituation, die eine in Präsenz stattfindende
Mitgliederversammlung erheblich erschwert oder verhindert, kann eine
beschlussfähige Mitgliederversammlung ohne persönliche Anwesenheit der
Mitglieder als Videokonferenz durchgeführt werden. Dies gilt nicht für
Mitgliederversammlungen nach §12. Dabei sind geeignete Technische Hilfsmittel
einzusetzen, die allen Mitgliedern eine Teilnahme ermöglichen; die Ladungsfrist
ist einzuhalten. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass zuverlässige geheime und
freie Wahlen gewährleistet sind. Wahlen nach §9 und satzungsändernde Beschlüsse
nach §11 (1) müssen bei der nächsten Mitgliederversammlung mit persönlicher
Anwesenheit der Teilnehmenden rückwirkend bestätigt werden.
Begründung
Der Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass Naturkatastrophen diesen ausmaßes jederzeit möglich sind. Da die Gefahr einer zweiten Welle und eines zweiten strengen Lockdowns nach wie vor besteht, sichert dieser Antrag die Beschlussfähigkeit von Online-ATs und ermöglicht, eine provisorische Online-MV durchzuführen.
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